Beratungsstelle für Flüchtlinge Stadt Leipzig
Zu jedem Recht gehören auch Pflichten und Regelungen, die wichtig sind. In den ersten Monaten nach der Ankunft in Deutschland ist es für Flüchtlinge nicht leicht, ein entsprechendes Wissen aufzubauen sowie die Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu beherrschen.
Wir bieten Hilfe und Orientierung
Auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde dient die Flüchtlingsberatung der Orientierung und der Information. Inhaltlich geht es dabei um Themen wie Spracherwerb, Gesundheit, Asylverfahren, soziale Leistungen, Bildung und Ausbildung, Arbeit, Beeinträchtigung und Behinderung, Traumatisierungen, Unterbringung, Kultur und Religion und um andere den Ratsuchenden wichtige Anliegen.
Wenn ein Asylverfahren abgeschlossen ist , kommt es entweder zur Anerkennung oder zur Ablehnung des Asylantrages und damit zur Ausreisepflicht. In diesen Situationen sind viele Fragen zu klären. Nach einer Anerkennung vermitteln wir zu weiteren Fachdiensten, die der Integration dienen. Wenn eine Ablehnung vorliegt, können wir auf die Rechtsberatung verweisen oder die freiwillige Ausreise einschließlich finanzieller Beihilfen organisieren. Aus unterschiedlichen Gründen können manchmal auch Hindernisse die Rückkehr in das Heimatland erschweren. In der Zeit des geduldeten Aufenthaltes in Deutschland beraten wir die Menschen zu ihren Fragen.
Unsere Beratungen sind vertraulich.
Die Beratungsleistungen sind für alle Ratsuchenden kostenlos.
Wir sind für alle Menschen offen.
Beratungstermine im neuen Caritas Beratungszentrum können Sie über die Onlineterminvergabe buchen.
Unsere Angebote im Überblick - Beratung zu folgenden Themen:
- psychosoziale Fragen
- Behördenstrukturen
- Rechte und Pflichten der Flüchtlinge
- Aufenthaltsstatus
- Möglichkeiten der kulturellen und interkulturellen Begegnung
- Hilfe beim Finden von Sprachkursen
- Hilfe beim Finden von Arbeit und Wohnraum
- Ausfüll- und Schreibhilfen
- Soziale Leistungen und Versicherungen
- bei Bedarf: Begleitung und Hausbesuche
- Vermittlung von finanziellen Beihilfen für freiwillig Ausreisende und Weiterwandernde
Die Beratungen basieren auf folgendne Maßnahmen: der Flüchtlingsberatung und der Beratungsstelle für dezentral wohnende Asylsuchende und Geflüchtete.
Die Beratungen werden durch Sprachmittlereinsätze unterstützt.
Der Dienst wird zudem unterstützt durch den Einsatz einer Kommunalen Integrationskoordination (KIK).
Beide Maßnahmen werden gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung. Diese Maßnahme wird mifinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.