Mitarbeitervertretung
Aufgaben der MAV
Unter der Maßgabe einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber:
- achtet sie darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
- tritt sie für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag
der Einrichtung. - nimmt sie Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt
gegebenenfalls für Abhilfe. - fördert sie die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, so z. B. der ausländischen oder schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.
- setzt sie sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
- wirkt sie auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
- regt sie Maßnahmen an, die der Einrichtung und den MitarbeiterInnen dienen.
Hier können Sie den aktuellen Flyer der MAV downloaden.