Mitarbeitervertretung
Die MAV wird immer für 4 Jahre gewählt (die aktuelle Amtszeit besteht bis Mai 2025) und vertritt durch ihre gewählten Mitglieder die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber.
Die Arbeit der MAV basiert auf der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Das Tarifrecht der Caritas findet sich in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).
Die MAV unterliegt der Schweigepflicht und behandelt alle Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich.
Was sind die Aufgaben der MAV?
- Im Zusammenwirken mit dem Dienstgeber gestaltet die MAV offene, ergebnisorientierte und transparente Prozesse, welche die Dienstgemeinschaft fördern.
- Die MAV setzt sich dafür ein, dass alle Mitarbeitende des Verbandes gleich und gerecht behandelt werden.
- Sie tritt ein für eine gute Zusammenarbeit und die Stärkung von christlichen Werten in allen Einrichtungen des Verbandes.
- Berechtigte Beschwerden und Probleme, ebenso Anregungen nimmt die MAV entgegen und leitet diese weiter mit dem Ziel der Regulierung und Verbesserung.
- Auf Wunsch werden Mitarbeitende bei Gesprächen in arbeitsrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten begleitet.
- Die MAV unterstützt die Förderung von beruflicher Eingliederung, besonders die von Schutzbedürftigen.
- Die MAV prüft die Einhaltung und Umsetzung der AVR und andere Arbeitsgesetze.
- Sie setzt sich für die Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.