Mitarbeitervertretung
Die MAV wird immer für vier Jahre gewählt (die aktuelle Amtszeit besteht bis Juni 2029) und vertritt durch ihre gewählten Mitglieder die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber.
Die Arbeit der MAV basiert auf der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Das Tarifrecht der Caritas findet sich in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die vollständigen AVR finden Sie online auf der Website des Lambertus-Verlages.
Die MAV unterliegt der Schweigepflicht und behandelt alle Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich.