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Verbandliche Standards

Vertrauen durch Transparenz

Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie dient keinem Selbstzweck, sondern schafft Vertrauen und bringt das Bewusstsein über unsere gesellschaftliche Verantwortung zum Ausdruck.

Auf Grundlage der Transparenzstandards von Caritas und Diakonie, den Transpa­renz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts­pflege (BAGFW) sowie den Empfehlungen der "Initiative transparente Zivilgesellschaft" (ITZ) finden Sie hier die wichtigsten Daten unseres Verbandes und weiterführende Links, zum Bilanzstichtag 31.12.2021.

Basisdaten

Name, Anschrift, Sitz und Gründungsjahr

Caritasverband Leipzig e. V.
Elsterstraße 15
04109 Leipzig
www.caritas-leipzig.de

Sitz des Verbandes: Leipzig
Gründungsjahr: 1921
Wiedererrichtung: 1991

Satzung

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Caritasverbandes Leipzig e. V. Die Satzung beschreibt das Selbstverständnis, den Aufbau, die Aufgaben und Ziele des Caritasverbandes Leipzig e. V.

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Caritasverbandes Leipzig e. V.

Aufgaben und Zwecke

Die Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche widmet sich dem gesamten Spekt­rum sozialer und caritativer Aufgaben in Kirche, Staat und Gesellschaft. Diese Aufgaben ver­wirklichen ehrenamtliche/freiwillige und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihren gemeinsamen Einsatz. Diese Aufgaben nimmt der Caritasverband Leipzig e. V. auch durch die Trägerschaft von caritativen, sozialen Diensten und Einrich­tungen wahr. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke. Verbandsaufgaben und -zwecke sind in §4 der Satzung dargestellt.

Leitbild

Der Caritasverband Leipzig e. V. ist eine vom Bischof Dresden-Meißen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Liebestätigkeit im Bistum Dresden-Meißen. Er untersteht der Aufsicht des Bischofs. Er ist Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Leipzig und im Landkreis Leipzig.

Hier finden Sie das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes e. V., auf das sich unser Verband beruft.

Rechtsform, Eintragung, Registernummer

Der Verband wurde 1921 gegründet. Die Wiedererrichtung des Verbandes erfolgte am 22. Januar 1991. Dieser wurde als Caritasverband Leipzig e. V. am 16.07.1990 unter der laufenden Nummer VR 844 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen (vgl. Satzung § 2 Nr. 1).

Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt

Der Caritasverband Leipzig e. V. ist durch das Finanzamt Leipzig II als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.

Der Caritasverband Leipzig e. V. ist gemäß Freistellungsbescheid zum Körperschaftsbescheid 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient. Der aktuelle Bescheid wurde am 05.05.2021 ausgefertigt.

Organisationsstruktur und Beteiligungen

Organisationstruktur

Das Organigramm beschreibt den Aufbau des Caritasverbandes Leipzig e. V.

Hier finden Sie das Organigramm.

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Tochtergesellschaften: Es bestehen keine Beteiligungen dieser Art.

Muttergesellschaften: Es bestehen keine Gesellschaftsverhältnisse dieser Art.

Beteiligungen:

  • Hospiz Villa Auguste gGmbH (4,2 % am Stammkapital von 120 TEUR)
  • Konsum Leipzig Genossenschaft (5 TEUR)

Dachverbände

  • Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V.

Mitgliedschaftsverhältnisse des Caritasverbandes Leipzig e. V.

  • Arbeitsgemeinschaft Palliativnetzwerk für Leipzig und Umgebung e. V.
  • Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. - Arbeitsgruppe freier Träger (AGFT)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen Bahnhofsmissionen Deutschlands (BAGKBM)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. (BaS)
  • Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
  • Die Kolle - Bürgerverein Kolonnadenviertel e. V.
  • Freiwilligen-Agentur-Leipzig e. V.
  • Gemeinsam statt einsam e. V.
  • Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (IDA)
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e. V.
  • Landesfilmdienst Sachsen e. V.
  • Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V.
  • Sächsischer Landesverband für soziale Rechtspflege (SLVsR)
  • Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD)
  • Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) Bundesverband e. V.

Mitgliederstruktur des Verbandes:

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Caritasverbandes Leipzig e. V. Zum Stichtag gab es 383 Mitglieder.

Weitere Verbandsgremien sind nach der Satzung:

Der Caritasrat

Dem Caritasrat obliegt

  1. die Beratung über Fragen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung, insbesondere über neue Aufgaben der Caritas und die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit,
  2. gegenüber dem Vorstand:
    1. die Bestellung und Abberufung der Mitglieder und des Vorsitzenden unter Beachtung der Genehmigungserfordernisse gemäß § 16 Ziff. 2 der Satzung
    2. der Abschluss, die Durchführung und die Beendigung der Dienstverträge,
    3. die Bestätigung einer vom Vorstand zu erstellenden Geschäftsordnung für dessen Tätigkeit,
    4. die Aufsicht und Kontrolle in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
    5. die Entlastung,
    6. die Entgegennahme des Finanz- und Tätigkeitsberichts (quartalsweise),
  3. die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes,
  4. die Feststellung des Jahresabschlusses sowie
  5. die Beschlussfassung über Bürgschaften, Aufnahme und Hergabe von Darlehen, über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie andere außergewöhnliche Aufgaben.

Dem Caritasrat gehören an:

  • Alexander Wagner (Vorsitzender)
  • Christiane Henneke (stv. Vorsitzende)
  • Pfarrer Christoph Baumgarten (Caritasreferent)
  • Cornelia Blattner
  • Ansbert Maciejewski
  • Regina Nothelle
  • Gisela Schwetzler

Der Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Verbandsgeschäftsführung.

Dabei hat er die Beschlüsse des Caritasrates und der Mitgliederversammlung durchzuführen und ihre Empfehlungen zu beachten.

Dies umfasst insbesondere Folgendes:

  • Umsetzung der trägerpolitischen und unternehmerischen Zielvorgaben zur Erfüllung des Auftrages des Verbandes
  • Führung der laufenden Geschäfte des Verbandes
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses in Zusammenarbeit mit dem von der Mitgliederversammlung bestellten Prüfer
  • Verabschiedung des Stellenplanes
  • Vorlage des Jahresrechenschaftsberichtes
  • Einstellung von Mitarbeitern in Leitungspositionen
  • quartalsweise Finanz- und Tätigkeitsbericht gegenüber dem Caritasrat
  • Erledigung der in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegten Aufgaben

Dem Vorstand gehören an:

  • Tobias Strieder (Vorstandsvorsitzender)
  • Jürgen Petersohn (Vorstand)

Transparenzregelungen

Die Gremienbesetzungen und Kompetenzverteilung orientieren sich an der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht".

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse auf Grundlage der Prüfrichtlinie 2018 des Verbandes der Diözesen Deutschlands KdöR, die an die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG angelehnt ist und grundsätzlich dem Prüfungsstandard nach IDW PS 720 entspricht.

Trägerschaften des Verbandes

Der Caritasverband Leipzig e. V. ist Träger von Einrichtungen in der Stadt und dem Landkreis Leipzig mit einem Schwerpunkt in der Jugendhilfe. Die Einrichtungen und Dienste in Trägerschaft des Caritasverbandes Leipzig e. V. finden Sie in unserem Organigramm.

Tätigkeitsbericht

Der Caritasverband Leipzig e. V. berichtet über seine Tätigkeit in ei­nem Jahresbericht, der auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht wird.

Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht 2023/24

Personalstruktur

Personalreport 2023

Hauptberufliche Mitarbeiter

381

Sonstige Beschäftigte

254

davon: Ausbildungsverhältnisse*

13

FSJ

7

BFD

5

Ehrenamt. EstG § 3 Nr. 26-26a

229

*ohne Berücksichtigung von FSJ und BFD, die extern abgerechnet werden

Finanzen

Finanzierung des Caritasverbandes Leipzig e. V.

Die Finanzierung des Caritasverbandes Leipzig e. V. wird durch Leistungsentgelte der Sozialleistungsträger, Landesmittel des Freistaates Sachsen, Bundesmittel, ESF-Hilfen, projektbezogene Förder­mittel, Spenden, weitere Eigenmittel, kirchliche Mittel und durch die Mitgliedsbeiträge sichergestellt.

Der Caritasverband Leipzig e. V. erhält als Träger von Altenpflege­einrichtungen Mittel der Kranken- und Pflegekassen. Die Zuschüsse zur Kitafinanzierung betragen etwa ein Viertel des Gesamtbudgets des Verbandes.

Der Caritasverband Leipzig e. V. ist gemäß Freistellungsbescheid zum Körperschaftsbescheid 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient. Der aktuelle Bescheid wurde am 21.08.2024 ausgefertigt.

Mittelherkunft 2023


TEUR

Leistungserträge, Zuschüsse

22.489

Spenden

464

Auflösung von Sonderposten

159

Sonstige betrieblichen Erträge

309

Mittelverwendung 2023


TEUR

Materialaufwand

2.496

Personalaufwand

18.649

Zuführungen zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten

168

Abschreibungen

423

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.458

Testat 2023

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften stellt der Caritasverband Leipzig e. V. einen Jahresab­schluss und einen Lagebericht auf und lässt diesen in einer freiwilligen Abschlussprüfung nach § 317 HGB durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich prüfen. Die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Henschke und Partner mbB, Halle, hat wie in den Vorjahren für den Jahresab­schluss zum 31.12.2023 am 26.06.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk er­teilt. Zugleich prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Henschke und Partner mbB die Ordnungsmäßig­keit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse auf Grundlage der Prüfricht­linie 2018 des Verbandes der Diözesen Deutschlands KdöR, die an die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG angelehnt ist und grundsätzlich dem Prüfungsstandard nach IDW PS 720 entspricht. Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat wie in den Vorjahren für das Geschäftsjahr 2023 keine Feststellungen ergeben, die für die Beurtei­lung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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