Insolvenzberatung
Wenn Sie so viele Schulden haben, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, diese aus eigener Kraft zu tilgen, besteht die Möglichkeit, nach erfolgreich durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschulden erlassen zu bekommen.
Bevor Sie jedoch einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen dürfen, haben Sie mit Hilfe einer geeigneten Stelle den Versuch zu starten, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen - so schreibt es das Gesetz vor.
Wir, als nach der Insolvenzordnung geeignete und anerkannte Stelle, unterstützen Sie gern auf diesem Weg. Dabei ist der Dienst, den wir für Sie anbieten, entgeltfrei, da unsere Beratungsstelle aus Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert wird.
Wenn der letzte Versuch, eine Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen, gescheitert ist, ist es uns wichtig, dass Sie gut vorbereitet in das Insolvenzverfahren starten und dass Sie wissen, was auf Sie zukommt. Denn nur so ist gewährleistet, dass Sie das Verfahren, das einige Anforderungen an Sie stellen wird, erfolgreich absolvieren können.
Aus diesem Grund bieten wir in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen an. Diese dauern etwa eine Stunde und geben Antworten auf alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf des Insolvenzverfahrens. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und geben nützliche Hinweise und Tipps, die für Sie hilfreich sind. Selbstverständlich besteht auch im Rahmen der Veranstaltungen die Möglichkeit, Antworten auf Ihre individuellen Fragen zu bekommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und erwarten Ihren Besuch zu einer unserer nächsten Insolvenzinformationsveranstaltungen bzw. auch gern zur Sprechzeit, die Sie ohne gesonderte Vereinbarung wahrnehmen können.
Wir bieten regelmäßig Infoveranstaltungen zur Verbraucherinsolvenz an - die aktuellen Termine können Sie unter der Kategorie AKTUELLES/Termine einsehen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom beschlossenen Haushaltes.