Freiwillige Rückkehr- und Perspektivenberatung
Der Wunsch nach einer Rückkehr ins Heimatland kann durch verschiedene Umstände entstehen. Die Sehnsucht nach Familie und Freunden, nach gesellschaftlicher Anerkennung und beruflichen Perspektiven, vor allem aber auch die Angst vor einer Abschiebung können zu der Überlegung führen ins Heimatland zurückzukehren. In einer ergebnisoffenen Beratung unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Ist die Entscheidung zur Rückkehr getroffen und bestehen die nötigen Voraussetzungen, erfolgt eine Vermittlung in Rückkehr- und Reintegrationsprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Ausreise und die Ankunft im Herkunftsland leisten können. Je nach Ziel- oder Herkunftsand können die Reisekosten übernommen werden oder sogar eine Reisebehilfe oder eine Starthilfe beantragt werden.
Auch wenn Sie nicht durch das Programm gefördert werden können, unterstützen wir Sie bei der Organisation der Ausreise, kommunizieren mit Behörden, informieren zur Beschaffung von Reisedokumenten und vermitteln bestenfalls an Beratungsstellen im Heimatland, die bei der Ankunft und Reintegration behilflich sein können.
Die Beratungen werden durch Sprachmittlereinsätze unterstützt.
Der Dienst wird zudem unterstützt durch den Einsatz einer Kommunalen Integrationskoordination (KIK).
Beide Maßnahmen werden gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung. Diese Maßnahme wird mifinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.