Wohngruppe für weibliche minderjährige Flüchtlinge
Zusammenhalt in der Gemeinschaft.Caritasverband Leipzig e. V.
Das Caritas Kinder- und Jugenddorf Markkleeberg bietet bereits seit dem 1. Januar 2016 Platz für vier, maximal fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlingsmädchen an.
Unser Angebot:
Das Angebot beinhaltet neben einem sicheren Lebensort und Schutzraum eine altersentsprechende sozialpädagogische, gegebenenfalls psychologische Betreuung und Begleitung (Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, ggf. Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse) sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Verselbstständigung und Integration, insbesondere im Hinblick auf die Schul- und berufliche Ausbildung. Die Maßnahmen zur Integration schließen eine entsprechende Alltagsbefähigung und sprachliche Förderung mit ein.
Ziele der Wohngruppe:
- Schutzgebender Rahmen
- Vermittlung von Sprachkenntnissen und Festigung
- Ausarbeitung realistischer Perspektiven
- Wahrnehmung von Schul- bzw. Berufsschulangeboten
- Verselbstständigung
- Bewältigung von Erlebnissen des Verlustes, bzw. traumatischer Erfahrungen
- Kennenlernen und Verständnis schaffen gegenüber der hiesigen Kultur u. deren
Normen und Werte im Zuge des Erhalts und der Förderung eigener kultureller Wurzeln - Vermittlung von Gleichstellung der Mitglieder der Gesellschaft untereinander und einer
gleichberechtigten Rolle der Frau - Einbeziehung der Wünsche und Vorstellungen der Mädchen in den Alltag
- Integration der Wohngruppe in den Alltag innerhalb der Einrichtung (Kontakt unter den Häusern,
Möglichkeit der Wahrnehmung diverser Freizeitaktivitäten, wie z.B. Töpfern,
Fußballtraining) - Ermutigung zur Teilnahme von Freizeitaktivitäten (Vereine, Sport, AG‘s)
- Unterstützung in der Ausübung religiöser und kultureller Riten (gemeinsames Kochen
internationaler Gerichte, etc.) - Einhaltung der Hausordnung/ Regeln innerhalb der Gruppe
Es handelt sich bei dem Angebot nicht um eine Inobhutnahme (§42 SGB VIII), sondern um eine bedarfsgerechte Anschlusshilfe. Ziel ist es, im Rahmen der vorgesehenen Plätze nach §34 SGB VIII eine adäquate Betreuung, Versorgung und Förderung zu ermöglichen.