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Nachricht

Weckruf zur Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

Die Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist kein Selbstzweck. Ihr Wert bemisst sich daran, ob sie weiterhin in der Lage sein wird, Zukunftschancen junger Menschen zu gewährleisten.

Die Bundesverbände Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) begleiten die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe seit vielen Jahren fachlich und fachpolitisch. Gemeinsam verbindet sie die Überzeugung, dass jede Reform eine fachliche Weiterentwicklung darstellen muss, die die Situation junger Menschen und ihrer Familien verbessert. Eine Reform darf keine Verschlechterungen für die Zielgruppen bewirken, keine Rückschritte bei Schutz, Teilhabe und Förderung zulassen und muss sich konsequent am individuellen Bedarf orientieren.

BVkE und CBP teilen grundsätzlich die Einschätzung des Bundesfamilienministeriums (BMBFSFJ) zu den strukturellen Herausforderungen, vor denen die Kinder- und Jugendhilfe steht. Die Notwendigkeit von Reformen ist unbestritten. Entscheidend ist jedoch, welche Wirkung die vorgeschlagenen Regelungen entfalten werden. Die zentrale Frage lautet daher: Verbessert die Reform die Lebens-, Entwicklungs- und Teilhabechancen junger Menschen?

Kontext verstehen: Was die geplante Strukturreform für Kinder, Jugendliche und Familien bedeutet

Das BMBFSFJ beschreibt die Herausforderungen, vor denen die Kinder- und Jugendhilfe steht, und leitet daraus die zentralen Inhalte des Reformentwurfs zur Kinder- und Jugendhilfestrukturreform ab. BVkE und CBP greifen diese Argumentation auf und beleuchten die absehbaren Folgen der vorgesehenen Regelungen. Zentral ist dabei, was die geplante Strukturreform konkret für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet.

Dynamisch steigende Ausgaben

Herausforderung: Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe steigen kontinuierlich.

Vorgesehene Lösung: Kosten für individuelle Unterstützung bei komplexen Bedarfslagen sollen verringert werden. Durch die Etablierung eines gesetzlich normierten Vorrangs infrastruktureller Angebote sollen Hilfen zur Erziehung, Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige künftig nur in Ausnahmefällen ermöglicht werden.

Auswirkungen auf junge Menschen und Familien: Es droht ein Perspektivwechsel. Statt der Frage: Welchen Bedarf hat der junge Mensch bzw. die Familie? rückt die Frage: Welches Angebot steht zur Verfügung? in den Vordergrund. Individuelle Bedarfe treten hinter standardisierten und überwiegend unzureichenden Angebotsstrukturen zurück. Dies kann dazu führen, dass Hilfen und Leistungen weniger passgenau und folglich weniger wirksam sind. Das Bedarfsdeckungsprinzip wird damit infrage gestellt.

Unsere Einordnung: Die Notwendigkeit der Reform wird vor allem mit steigenden Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe begründet. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsförderung im Grundschulalter verursacht dabei den überwiegenden Anteil der Steigerungen. Die vorgesehenen Steuerungsinstrumente betreffen jedoch insbesondere rechtsanspruchsgebundene Einzelfallhilfen, die Teilhabe ermöglichen, Entwicklung fördern und Kinder und Jugendliche schützen. Die Ausgaben für diesen Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe machen weniger als ein Viertel der Gesamtausgaben aus. Unter besonderen Steuerungs- und Konsolidierungsdruck geraten damit ausgerechnet Hilfen und Leistungen, die für junge Menschen mit Behinderung und Familien in erheblich belasteten Lebenslagen von zentraler Bedeutung sind. Kurzfristige Einsparungen in diesem Bereich sind nicht geeignet, um Kosten dauerhaft zu reduzieren. Sie verursachen langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten.

Steigender Unterstützungsbedarf

Herausforderung: Immer mehr Kinder, Jugendliche und Familien sind auf Unterstützung angewiesen. Problemlagen von Familien werden komplexer.

Vorgesehene Lösung: Die zentrale Idee der Reform lässt sich unter dem Leitgedanken Infrastruktur vor Einzelfall zusammenfassen. Hierzu wird ein gesetzlich normierter Vorrang eingeführt, der die bisherige Gleichrangigkeit unterschiedlicher Hilfeformen aufhebt und dadurch den Zugang zu individuellen Hilfen und Leistungen faktisch einschränkt.

Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien: Ein gesetzlich definierter Vorrang bestimmter Leistungen wirkt faktisch als Barriere beim Zugang zu passgenauen Schutz-, Förder- und Teilhabeleistungen. Zudem besteht die Gefahr, dass der individuelle Unterstützungsbedarf nicht mehr umfassend festgestellt wird, sondern Betroffene zunächst regelhaft auf Infrastrukturangebote verwiesen werden. Dies hätte zur Folge, dass der individuelle Unterstützungsbedarf erst im Verlauf sukzessive sichtbar würde und daher lediglich schrittweise durch einzelne Maßnahmen gedeckt werden könnte. Eine bedarfsgerechte, ganzheitliche Leistungserbringung wäre auf diese Weise nicht möglich. Ohne zeitnahe und tatsächlich bedarfsgerechte Hilfe- bzw. Leistungsgewährung können sich Problemlagen verfestigen.

Unsere Einordnung: Gerade komplexere Bedarfslagen erfordern eine individuell passgenaue Unterstützung. Aus diesem Grund sind einzelfallorientierte Hilfen und Leistungen, die mit Beteiligung der Adressat:innen gestaltet werden, zu stärken. Der Reformentwurf forciert hingegen die Inanspruchnahme standardisierter Infrastrukturangebote und verweist damit auf Angebotsstrukturen, die vielerorts nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Wie diese Strukturen geschaffen und finanziert werden sollen, bleibt ungeklärt.

BVkE und CBP befürworten ausdrücklich den Ausbau präventiver und inklusiver Infrastrukturen. Hierfür ist kein gesetzlicher Vorrang zulasten individueller Hilfen und Leistungen erforderlich, sondern allein politischer Wille und verlässliche Investitionen.

Fachkräftemangel und Platzmangel

Herausforderung: Viele Jugendämter, Einrichtungen und Dienste für junge Menschen mit und ohne Behinderung leiden unter Personalengpässen. Außerdem gibt es zu wenig Platzkapazitäten. Diese Situation erschwert es, Hilfen und Leistungen für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit komplexen individuellen Bedarfen rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen.

Vorgesehene Lösung: Es werden zwei Ansätze verfolgt:

  1. Steuerung über die Leistungsform: Die Reform etabliert einen Vorrang für weniger betreuungsintensive
    Unterstützungsformen.
  2. Steuerung über Qualifikationsanforderungen: Die personellen Anforderungen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen (z. B. in Wohngruppen) werden flexibler gestaltet.

Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien: Beide Steuerungsansätze bergen die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche mit komplexen Bedarfen nicht mehr passgenau unterstützt werden können.

  • Die stärkere Ausrichtung auf weniger betreuungsintensive und kostengünstigere Angebote kann dazu führen, dass notwendige intensive und therapeutische Unterstützung nicht auskömmlich refinanziert wird.
  • Die Flexibilisierung von Qualifikationsanforderungen kann dazu führen, dass Hilfen und Leistungen für Kinder und Jugendliche mit komplexen Unterstützungsbedarfen nicht immer ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet und refinanziert werden.
  • Insbesondere bei der Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderung besteht das Risiko, dass spezifische fachliche Anforderungen, etwa heilpädagogische, heilerziehungspflegerische, therapeutische, pflegerische oder kommunikative Kompetenzen, nicht in dem Maß gesichert bleiben, wie es für eine bedarfsgerechte Unterstützung erforderlich ist.

Unsere Einordnung: BVkE und CBP teilen die Einschätzung, dass der Fach- und Arbeitskräftemangel sowie fehlende Platzkapazitäten die Kinder- und Jugendhilfe vor erhebliche Herausforderungen stellen. Der Reformentwurf reagiert hierauf mit einer Anpassung von Leistungsformen sowie Qualifikationsanforderungen. Die Ursachen des Mangels bleiben unangetastet, vielmehr werden die Unterstützungsstrukturen an bestehende Engpässe angeglichen. Eine solche Vorgehensweise lässt befürchten, dass mit der Reform eine faktische Absenkung fachlicher Standards und eine Schwächung des Bedarfsdeckungsprinzips erreicht werden soll, um Kosten zu sparen. Um dem Fachkräftemangel sinnvoll zu begegnen, müsste vorrangig die Anerkennung der Fachlichkeit der spezifischen Berufsgruppen aus der Eingliederungshilfe in der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Heilerziehungspflegenden) erfolgen.

Gerade in Bereichen mit komplexen Unterstützungsbedarfen dürfen personelle Engpässe nicht dazu führen, dass notwendige Fachlichkeit relativiert wird. Erforderlich wären stattdessen nachhaltige Investitionen in Ausbildung, Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung sowie in den Ausbau bedarfsgerechter Angebote. Qualität und Bedarfsdeckung dürfen nicht von personellen oder finanziellen Ressourcen abhängen. Maßstab muss weiterhin der individuelle Bedarf der jungen Menschen und ihrer Familien sein.

Was auf dem Spiel steht

BVkE und CBP teilen die Einschätzung des BMBFSFJ zu den strukturellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Fachverbände kommen jedoch zu anderen Schlussfolgerungen.

Die stärkere Steuerung individueller Hilfen und Leistungen, die Priorisierung weniger betreuungsintensiver Angebote und die Flexibilisierung von Fachstandards sind nicht geeignet, die Ursachen dieser Herausforderungen zu beseitigen. Vielmehr droht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe in ihren Grundprinzipien verändert wird und zentrale Qualitätsstandards aufgeweicht werden. Insbesondere für junge Menschen mit Behinderung und für Familien in erheblich belasteten Lebenslagen besteht damit die Gefahr, dass notwendige Hilfen und Leistungen nicht mehr in der erforderlichen Intensität, Qualität und Passgenauigkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Die Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist kein Selbstzweck. Ihr Wert bemisst sich daran, ob sie weiterhin in der Lage sein wird, Zukunftschancen junger Menschen zu gewährleisten.

Die Sicherstellung von Schutz, Förderung und Teilhabe junger Menschen gerät durch die vorgeschlagenen Regelungen zunehmend unter Druck. Die Zukunfts- und Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet sich deshalb nicht an der Frage, wie Hilfen und Leistungen gesteuert, Zugänge erschwert oder Kosten begrenzt werden können. Sie entscheidet sich daran, ob die Kinder- und Jugendhilfe ihren Auftrag aus § 1 SGB VIII für jeden jungen Menschen erfüllen kann. Das Bedarfsdeckungsprinzip und bestehende Qualitätsstandards müssen dafür unangetastet bleiben.

Der gesetzliche Vorrang infrastruktureller Angebote darf nicht zulasten individueller Rechtsansprüche eingeführt werden. Für jeden jungen Menschen muss weiterhin der Anspruch auf eine umfassende und beteiligungsorientierte Bedarfsermittlung sowie auf eine geeignete und bedarfsdeckende Hilfe und Leistung erhalten bleiben. Gemeinsame oder infrastrukturelle Unterstützungsformen dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie im Einzelfall geeignet sind, den individuellen Bedarf vollständig zu decken. Fachliche Standards müssen erhalten und die für die Eingliederungshilfe prägenden Berufsgruppen, insbesondere die Heilerziehungspflege, gleichberechtigt anerkannt werden. Der Ausbau einer präventiven und inklusiven Infrastruktur ist zusätzlich und verlässlich zu finanzieren; er darf nicht durch Einschränkungen individueller Hilfen und Leistungen finanziert werden.

Die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht durch eine kurzsichtige Einsparlogik gefährdet werden. Versäumte Investitionen in die Zukunftschancen junger Menschen führen häufig nicht zu Haushaltseinsparungen, sondern verursachen langfristig höhere Folgekosten und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Lesen Sie die komplette Stellungnahme im verlinkten Originaldokument.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahmen des BVkE

Stellungnahmen des CBP

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