Ambulant Betreutes Wohnen in der Wohnungsnotfallhilfe
Die Wohnungsnotfallhilfe hilft Menschen, die...
- das 21. Lebensjahr vollendet haben und von Wohnungslosigkeit bedroht sind (fristlose Kündigung, Räumungsklage und u. U. Räumungstitel)
- aus der Haft entlassen werden
- mit einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung leben
Wir helfen bei...
- Erhalt und Beschaffung der Wohnung
- Vermittlung in andere Wohnformen
- Behördenangelegenheiten
- der Sicherung Ihres Einkommens, der Arbeitssuche und dem Umgang mit Geld
- der Gesundheitssorge und in psychischen Krisen
- der Alltagsbewältigung und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld
- der konstruktiven Lösung von Problemen
So helfen wir:
- regelmäßige Beratungsgespräche und Hausbesuche
- Hilfe in Notsituationen
- Unterstützung in der Verhandlung mit dem Vermieter und Behörden
- Vermittlung zu und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen
Die Begleitung richtet sich nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Betroffenen.
Unser Team
Wir sind professionelle Fachkräfte (Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen, Heilpädagog:innen), die beide Hilfeformen des Ambulant Betreuten Wohnens anbieten (§ 113 nach SGB IX und § 67 nach SGB XII). Bei Umwandlung der Hilfe von § 67 zu § 113 ist ein Wechsel der Sozialarbeiter:innen nicht nötig.
Wenn eine Aufnahme in die Hilfe angestrebt wird, füllen Sie den Kontaktformular aus und senden Sie ihn an wnh@caritas-leipzig.de.